Unter Leistungen finden Sie einmal die Behandlungsvariationen, die vom Arzt auf Rezpetbasis ausgestellt werden, im allgemeinen
und die Preise und Angebote für Selbstzahler.
Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie ein Physiotherapierezept, das Ihnen Ihr Arzt ausstellt. Zu Ihrer ersten Behandlung bringen Sie bitte das Rezept und ihre Versicherungskarte mit. Die Behandlung muss innerhalb der ersten 28 Tage nach Rezeptausstellung begonnen werden.
Wir sind verpflichtet, für jede ärztliche Verordnung eine Rezeptgebühr einzufordern. Diese beträgt bspw. bei sechsmal Manuelle Therapie ca. 20 Euro. Wir bitten Sie, die Rezeptgebühr spätestens vor der letzten Behandlung bar in unserer Praxis zu bezahlen. Kinder unter 18 Jahren oder Patienten mit einem Befreiungsausweis sind befreit von der Zuzahlung.
Sie können unser gesamtes Präventionsangebot jederzeit auch ohne ein ärztliches Rezept wahrnehmen.
Jeder physiotherapeutischen Behandlung liegt laut BGB §§630/611ff ein Behandlungsvertrag zugrunde, unabhängig davon, ob er schriftlich vereinbart worden ist oder nicht. Jeder vereinbarte Behandlungstermin ist für Sie als Patient vertraglich verbindlich.
Sie können Ihren Termin bis 24h vor Behandlungsbeginn gebührenfrei absagen. Bei späteren Terminabsagen müssen wir ihnen den Termin privat in Rechnung stellen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob eine Absage wegen eigener Krankheit, Verkehrsstau etc. erfolgt.
Wir bemühen uns jederzeit, den kurzfristig abgesagten Termin neu zu vergeben. Hier entstehen für Sie selbstverständlich keine Kosten!